Gastaufnahmebedingungen für unsere Beherbungsleistungen
„Pension Haus Waldheim“
Abschluss des Beherbergungsleistungen
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Telefax oder per E- Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt) den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Rücktritt
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die nachfolgenden Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
Zimmerleistungen
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Bis zum 31. Tag vor Reisantritt
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12% des Reisepreises
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Bis zum 21. Tag vor Reisantritt
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20% des Reisepreises
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Bis zum 11. Tag vor Reisantritt
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40% des Reisepreises
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Bis zum 7. Tag vor Reisantritt |
60% des Reisepreises
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danach |
80% des Reisepreises
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Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (mit Abbruch) wird dringend empfohlen.
Die Absage ist an den BHB direkt zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.